Die Stabübung – Den Rücken stärken

Die Stabübung ist eine der wichtigsten und intensivsten Übungen des Qigong. Sie

  • baut Muskeln auf, stärkt gezielt die Wirbelsäule, stellt ihre geschmeidige Beweglichkeit wieder her
  • verbessert die Haltung – bringt Verwurzelung
  • reduziert Reizbarkeit – bringt Gelassenheit
  • fördert und harmonisiert den Qi-Fluß und die Durchblutung

Daher wird die Stabübung in China mit großem Erfolg eingesetzt bei z.B.

  • Kopfschmerzen, bis hin zu starker Migräne
  • Zahnschmerzen
  • Gelenkschmerzen
  • Rückenbeschwerden
  • Wirbelsäulenerkrankungen
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Diabetes
  • Verdauungsstörungen (Verstopfung, Blähungen, Durchfall)
  • Chronische Hepatitis
  • Gallenblasenentzündung
  • Lebererkrankungen
  • Halbseitige Lähmungen
  • Schlaganfallnachsorge
  • Depressionen

Die Übungen werden mit Hilfe eines Stabes aus speziell ausgewähltem und bearbeitetem Holz ausgeführt. Der Stab wird auch zur Massage und zur Selbst-Akupressur eingesetzt. Diese Handhabung lernen Sie ebenfalls im Kurs.

Bei starken Rückenbeschwerden setzen Sie sich bitte vorab zu einer individuellen Beratung mit uns in Verbindung!

Stabübung für Fortgeschrittene ab 30. August
Termine:7x Sa, 9.15 – 10.30 Uhr ab 30. August 2025, kein Kurstermin am 6. September
Kursgebühr:
200 €, 180 € im Guthabenmodell und für Ausbildungsschüler der QiGong Lehrerausbildung R17
Kursleitung:  Herr Nima Makoui, Yamin Schulz-Spahr
Kursort: München, Raumstation15, Donnersbergerstr. 15 oder als Live-Onlinekurs per Zoom. Auch als Hybridkurs möglich.

 

zur Kursanmeldung

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen haben. Bitte schreiben Sie uns dazu eine Nachricht über unser Kontaktformular.

*Bezuschussung Präventionskurs durch die Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen diesen Kurs als Präventionsmaßnahme an und erstatten bis zu 100% der Kursgebühr. Die aktuelle Übernahmehöhe erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Kasse. Das Vorgehen dabei ist folgendes: Nach Ablauf des Kurses erhalten Sie von uns eine Bestätigung über Ihre (mind. 80% Teilnahme) am Kurs und über die Bezahlung der Kursgebühr. Daraufhin erstattet die Kasse den Betrag an Sie. Die Bezuschussung wird von den Krankenkassen nur für die Kursteilnahme in Präsenz gewährt, gilt also nicht für die Teilnahme per Zoom.

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